Unternehmerausbildung
Lt. § 20, Abs. 2 ff. des Salzburger Ski- & Snowboardschulgesetzs (Sbg. SSG) obliegt die Durchführung von Ausbildungslehrgängen zur Vorbereitung auf die Unternehmerprüfung dem Salzburger Berufsski- & Snowboardlehrerverband (SBSSV). Eine Voraussetzung für die Zulassung zur Unternehmerprüfung ist neben dem Besuch des Ausbildungslehrganges jedenfalls die Ablegung der übrigen für die jeweilige angestrebte Bewilligung erforderlichen Prüfungen. Die Unternehmerprüfung ist vor einer bei der Skischulbehörde (SBSSV) einzurichtenden Prüfungskommission abzulegen. Die Unternehmerausbildung und die Unternehmerprüfung werden einmal jährlich abgehalten.
Ersatz der Unternehmerprüfung § 12
(1) Der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer der nachstehend angeführten Ausbildungen beschränkt den Besuch des Ausbildungslehrganges sowie die Prüfung auf die Gegenstände Zivil- und Strafrecht, Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetz, Betriebsorganisation und Freizeitpädagogik:
a) Studium der Betriebswirtschaft oder der Handelswissenschaften,
b) kaufmännische Fachhochschulen oder höhere oder mittlere kaufmännische Fachschulen,
c) Befähigungsprüfungen,
d) Meisterprüfungen,
e) Jungunternehmer-Diplom eines Wirtschaftsförderungsinstitutes.
(2) Der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Unternehmerprüfung für Schi(Snowboard)schulleiter oder Schi(Snowboard)begleiter nach den Bestimmungen anderer Bundesländer beschränkt den Besuch des Ausbildungslehrganges und die Prüfung auf den Gegenstand Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetz.
(3) Die Schischulbehörde kann darüber hinaus den Ersatz einzelner Ausbildungs- und Prüfungsgegenstände gestatten, wenn auf Grund der vom Prüfungskandidaten nachgewiesenen Ausbildungen und Prüfungen (zB Studium der Rechtswissenschaften) oder auf Grund sonstiger Umstände (zB langjährige Tätigkeit als Unternehmer) gewährleistet erscheint, dass der Prüfungskandidat über die durch den Ausbildungslehrgang zu vermittelnden Kenntnisse bereits verfügt.
Informationen wie Kosten, Unterkunft und Ablauf findest du bei den jeweiligen Kursen.
Für alle SBSSV-Ausbildungen gelten die AGBs, SBSSV Haftungsausschluss und Eidesstattliche Erklärung.