Wiederholungsprüfungen
Personen, die ihre Ausbildung zum Skilehrer-, Snowboardlehrer Anwärter, Landesskilehrer Teil 1 oder 2, Snowboardlehrer oder Alpinkurs nicht auf anhieb positiv absolvieren konnten, haben die Möglichkeit, eine Wiederholungsprüfung im jeweiligen Bereich zu absolvieren. Gleich die gute Nachricht vorweg: Diese Möglichkeit der Wiederholungsprüfung kann im nächsten Jahr abermals wahrgenommen werden. Es besteht keine Beschränkung der Anzahl möglicher Wiederholungsprüfungen!
Beim Bedarf an einer Wiederholungsprüfung im Bereich der Skilehrer- oder Snowboardlehrer Anwärter-, Landesskilehrer Teil 1-Ausbildung oder Alpinkurs ist nur die Teilnahme am Prüfungstag notwendig.
Sind im Rahmen der Landesskilehrer Teil 2 Ausbildung die Teilbereiche RTL & Schulefahren oder Gelände- & Schulefahren zu wiederholen, müssen von den Kandidaten die vorbereitenden Camps mit insgesamt 7 Tagen absolviert werden.
Sind im Rahmen der Snowboardlehrer Ausbildung die Teilbereiche Freestyle & Schulefahren oder Gelände- & Schulefahren zu wiederholen, muss von den Kandidaten das vorbereitende, 5-tägige Camp absolviert werden.
Informationen wie Kosten, Unterkunft und Ablauf findest du bei den jeweiligen Kursen.
Für alle SBSSV-Ausbildungen gelten die AGBs, SBSSV Haftungsausschluss und Eidesstattliche Erklärung.