Landesskilehrer
Kosten
Teilnahmevoraussetzungen:
- positiver Abschluss der Ausbildung zum Landesschilehrer Teil 1
- Nachweis über eine Mindestpraxiszeit von 12 Arbeitstagen als Landesskilehrer Teil 1 (nachgewiesen von einer Salzburger Ski- und Snowboardschule bzw. einer Österreichischen Ski- und Snowboardschule)
- ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausbildungs- und Prüfungssprache Deutsch ist.
Folgende Nachweise müssen selbstständig bei der Anmeldung erbracht werden:
- Anwärter Zeugnis
- LSL1 Zeugnis
- gegebenenfalls Alpinkurs Zeugnis
- Arbeitszeit Nachweis
Sollten die Nachweise nicht zeitgerecht erbracht werden, kann die Teilnahme am Kurs storniert werden.
Kursablauf:
- 08:00 Uhr – ca. 14:30 Uhr Praxisunterricht
- 16:00 Uhr – ca. 18:30 Uhr Theorieunterricht (Unterricht ab 19:00 Uhr je nach Bedarf)
- Aufgrund von Wetterbedingungen kann der Tagesablauf variieren.
- Voraussichtliches Kursende am 29.01.2027 um ca. 15:00 Uhr
Es besteht eine 100%ige Anwesenheitspflicht während des gesamten Kurses.
Zeugnis:
Nach positivem Abschluss der Prüfung erhält der/die Teilneher:in ein Zeugnis. Dies stellt die gesetzliche Berufsberechtigung als Landesskilehrer Teil 2 dar.
Hinweis:
Bei der Landeslehrer Teil 2 Ausbildung handel es sich nur um einen Teil der Landeslehrer Ausbildung. Erst wenn alle Landeslehrer Ausbildungen (LSL1, LSL2 und Alpinkurs) positiv abgeschlossen sind, ändert sich der Status von Skilehrer Anwärter auf Landesskilehrer.
Treffpunkt:
20.01.2027 - Treffpunkt wird noch bekannt gegeben
Ausrüstung:
- RTL Ski
- Pistenski (empfohlener Radius 15 - 23 Meter)
- Helm (Das Tragen eines Helms während der gesamten Ausbildung wird ausdrücklich empfohlen!)
- Alle Kursteilnehmer benötigen eine komplette LVS-Ausrüstung (Sonde, Schaufel, LVS-Gerät)
Kosten:
Kursgebühr: € 1.000,00
Kursgebühr inkl. Skipass: € 1.217,00
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Hotel Salzburgerhof
Bachstrasse 21
5761 Maria Alm
Phone: +43 (0) 6584 7724
E-Mail: info@salzburgerhof-mariaalm.at
Kranken-, Unfall und Haftpflichtversicherung:
Für entsprechende Kranken- und Unfallversicherung ist selbst Vorsorge zu treffen.