Erwerbsmässiger Ski- & Snowboardunterricht sowie Ski- & Snowboardbegleitung unterliegen den Bestimmungen des Salzburger Ski- & Snowboardschulgesetzes (Sbg. SSG) und sind bewilligungspflichtig. Erwerbstätigkeit liegt dann vor, wenn diese Tätigkeiten gegen Entgelt oder zur Erzielung eines sonstigen wirtschaftlichen Vorteils, gleichgültig für welchen Zweck, ausgeübt werden.
Der Gesetzgeber trennt hier die Begriffe und den Kompetenzrahmen zwischen Unterricht und Begleitung klar:
- Ski- bzw. Snowboardunterrricht ist jede Unterweisung in den Fertigkeiten und jede Vermittlung von Kenntnissen des alpinen Skilaufs bzw. des Snowboardens unabhängig davon, ob sie lehrgangs- oder kursmässig, nur fallweise oder einmalig erfolgen.
- Ski- bzw. Snowboardbegleitung umfasst das Führen und Begleiten von Wintersportgästen beim Skifahren bzw. Snowboarden, ohne dass dabei Unterricht erteilt wird. Hier werden 2 Bewilligungsarten mit unterschiedlichen Kompetenzrahmen unterschieden:
- Inhaber der sog. "kleinen" Ski- & Snowboardbegleiterbewilligung haben eine mind. 7tägige Alpinausbildung vorzuweisen und dürfen Wintersportgäste auf Abfahrten innerhalb des Bereichs von markierten Pisten, sowie auf Abfahrten außerhalb solcher, die in der unmittelbaren Nähe der Bergstation einer Aufstiegshilfe ausgehen und im Nahbereich einer markierten Piste verlaufen, begleiten.
- Inhaber der sog. "großen" Ski- & Snowboardbegleiterbewilligung haben die positive Absolvierung der Ski- oder Snowboardführerausbildung vozuweisen und dürfen Wintersportgäste innerhalb des Bereichs markierter Pisten, sowie auf maximal 1tägigen Skitouren, begleiten.