Vereinstätigkeiten im Bereich Ski & Snowboard
Lt. § 3, Abs. 2ff. Salzburger Ski- & Snowboardschulgesetz (Sbg. SSG) bedarf die Erteilung von Ski- & Snowboardunterricht im Bundesland Salzburg durch in- und ausländische Sport- oder alpine Vereine, die keinen Erwerbszweck verfolgen, keiner Bewilligung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Tätigkeit muss ausschließlich für und durch Mitglieder ausgeübt werden.
- Die Lehrkräfte müssen entsprechend qualifiziert sein.
- Weder der Verein noch die Lehrkräfte dürfen ein die Auslagen übersteigendes Entgelt erhalten.
- Die Vereinsmitgliedschaft muss von der Teilnahme am betreffenden Ski- & Snowboardunterricht unabhängig sein.
- Die Gründung des Vereins darf nicht den Zweck verfolgen, die genannten Regelungen zu umgehen.
Informationen zur Erteilung von Ski- & Snowboardunterricht im Bundesland Salzburg durch in- und ausländische Sport- oder alpine Vereine finden Sie hier: