Der Salzburger Berufsski- & Snowboardlehrer Verband als Skischulbehörde

Durch das Landesgesetzblatt Nr. 76/2018 und der Inkrafttretung des Salzburger Ski- und Snowboardschulgesetzes (Sbg. SSG) mit 01.12.2018 übernimmt der Salzburger Berufsski- und Snowboardlehrer Verband (SBSSV) weitere Aufgaben im Sinne von behördliche Agenden und trägt nunmehr den Titel "Skischulbehörde". Neben den im Sbg. SSG angeführten einzelnen Aufgaben hat der SBSSV lt. § 28, Abs. 2 ff. insbesondere folgende Ziele und Aufgaben wahrzunehmen:

  • die Förderung und Entwicklung des Skilaufs & Snowboardsports und des Ski- & Snowboardlehrwesens;
  • die Heranbildung des Berufsnachwuchses;
  • die fachliche Fortbildung der Mitglieder;
  • die Aufrechterhaltung eines geordneten Ski- & Snowboardschulwesens unter Gewährleistung der Interessen der Sicherheit, des Tourismus und des Naturschutzes;
  • die Besorgung der Angelenheiten der Skischulbehörde durch den Vorsitzenden des Verbands nach dem Gesetz;
  • die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes und Überwachung im Sinn einer Qualitätssicherung nach Maßgabe des § 32;
  • die sonstige Wahrung der Interessen des Ski- & Snowboardschulwesens.

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